"Maulwürfe stehen unter Naturschutz!!! Einen Maulwurf zu fangen und/oder zu töten stellt einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz dar!"
Unsere Antwort:
Hallo stoffkotten, Ihre Bemerkung ist völlig richtig für Deutschland und wir weisen auf unserer Internetseite MaulwurfRAUS.de schon auf der Startseite auf diesen Umstand ausdrücklich hin. Für
unsere angrenzenden Nachbarn gilt das BNatSchG aber nicht! Für Deutschland empfehlen wir die Falle ausschließlich für den Fang von Wühlmäusen - und dafür eignet Sie sich hervorragend, da sie auch
beködert werden kann.