Machen Sie den Schäden durch Maulwürfe oder Wühlmäuse in Ihrem Garten ein Ende! Sie erhalten hier Anleitungen für das richtige und erfolgreiche Stellen unserer Fallen und viel Wissenswertes über den Maulwurf und die Wühlmaus. Vertreiben Sie so Ihren Maulwurf oder Wühlmaus endgültig!*
Wenn Sie sich nicht an unsere Empfehlungen bzgl. des Aufstellens der Fallen halten, können auch Maulwürfe in die Falle gehen! Für
Deutschland gilt: Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 39, Stand 25.3.2002, sind wildlebende Tiere und deren Biotope geschützt. Der europäische Maulwurf wird als besonders geschützte
Tierart in Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) aufgeführt. Nach § 42 BNatSchG ist es verboten wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu
verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Ein Verstoß gegen diese Schutzbestimmungen
kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden (§ 65 BNatSchG). Das bedeutet, dass der Lebendfang oder das Abtöten von Maulwürfen in Deutschland genehmigungspflichtig sind! Man
darf ihn allenfalls mit Vergrämungsmethoden (z.B. abstoßende Geruchsstoffe) vertreiben. Für Wühlmäuse gibt es in Deutschland keine Beschränkung wie bei Maulwürfen.
Ähnliche Regelungen können auch für andere europäischen Staaten gelten.
Fallen sind kein Kinderspielzeug und gehören nicht in Kinderhände! Bei unsachgemäßer Handhabung besteht Verletzungsgefahr. Der Gebrauch der Fallen geschieht auf eigene Gefahr und Verantwortung! Das Aufstellen von Fallen und das Jagen von Tieren ist im Jagdrecht gesetzlich geregelt. Es obliegt Ihrer Verantwortung sich mit den für Ihrer Region geltenden Jagd- und Naturschutzbestimmungen vertraut zu machen, ob Sie die Fallen für den von Ihnen gewünschten Zweck einsetzen dürfen! Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Jagd- und Naturschutzbehörde.